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Konkret ging es um Angebote von DocMorris und der Plattform Teleclinic, bei denen Kunden nach ein paar Klicks online Rezepte bekommen sollten. Das Gericht sagt: So eine Behandlung ohne echte Untersuchung entspreche nicht dem medizinischen Standard und sei sogar unethisch. Gerade bei Beschwerden wie erektiler Dysfunktion müssten Ursachen ärztlich abgeklärt werden. Außerdem werteten die Richter das Zusammenspiel der Anbieter als unzulässig, weil Patienten gezielt zu bestimmten Bestellungen gelenkt würden. (SH|LE|Symbolbild)
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