Richtlinien für Ferienjobs zum Sommerferienstart

(SR|Symbolbild) Kellnern in der Eisdiele im Veedel, Nachhilfe geben oder Zeitungen austragen - Wer in den Sommerferien sein Taschengeld aufbessern will, muss sich an einige Vorgaben halten. Darauf weist die Kölner Bezirksregierung hin.


© Pixabay|Markus Distelrath (CC0)

Konkret gilt: Ferienjobberinnen und Jobber müssen mindestens 15 Jahre alt sein und dürfen nicht mehr als vier Wochen im Jahr in den Ferien arbeiten. Auch Wochenend- und Nachtdienste sind in der Regel tabu, es gibt aber einzelne Ausnahmen - zum Beispiel in der Landwirtschaft oder der Gastronomie. Am Mittwoch ist der letzte Schultag, dann starten die Sommerferien in NRW.

Alle Regeln für Ferienjobs hat die Kölner Bezirksregierung auf ihrer Homepage zusammengefasst.

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